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Sprechzeiten
nach telefonischer Vereinbarung
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Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. u. Do. 16:00 - 18:00 Uhr
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Notfälle |
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Bei Notfällen können Sie uns jederzeit anrufen.
Falls wir
nicht erreichbar sein sollten, haben wir eine Vertretung sichergestellt.
Namen und Telefonnummer erfahren Sie gegebenenfalls über unseren
Anrufbeantworter
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Chipkarte
Versicherungs-karte |
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Bitte bringen
Sie:
 | möglichst
beim jedem Praxisbesuch |
 | mindestens
aber zu Beginn eines jeden neuen Quartal |
 | also jeweils
Anfang Januar, April, Juli und Oktober |
die
Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse (so genannte „Chipkarte“) mit zu uns in
die Praxis.
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Rezepte
... für Sie |
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Wenn Sie ein
Rezept für sich benötigen, können Sie dies in unserer Praxis gerne direkt
abholen, allerdings bitten wir Sie hierbei um Ihr Verständnis für
evtl. kurze Wartezeiten, die z.B. dann entstehen können, wenn ich gerade
noch mit einer Untersuchung beschäftigt bin oder bei einem Hausbesuch
aufgehalten wurde.
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Hausbesuche |
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Falls Sie
bettlägerig sind oder ihr Haus aus gesundheitlichen Gründen nicht
verlassen können, besuche ich Sie natürlich gerne zu Hause.
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Termine,
Wartezeiten
& Teamarbeit |
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Termine ersparen Ihnen im Allgemeinen unnütze
Wartezeiten und uns organisatorische Probleme. |
Deshalb geben wir Ihnen für die meisten Untersuchungen
und Behandlungen gerne einen Termin, und bemühen uns selbstverständlich
auch, diese einzuhalten.
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Trotzdem kann es -zum Beispiel bedingt durch
Notfälle- zu Wartezeiten kommen. Dies kann auch
einmal dazu führen, dass Patienten vor Ihnen aufgerufen werden,
obwohl diese nach Ihnen in die Praxis gekommen sind. Haben Sie
hierfür bitte Verständnis ! |
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Wir bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich
wahrzunehmen und gegebenenfalls abzusagen.
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Hinweis:
Bitte halten Sie insbesondere Ihre Termine
für Osteopathie-Behandlungen wegen der entsprechenden Vorplanung und
des zeitlichen Aufwandes unbedingt ein. Sollten Sie einmal nicht in der
Lage sein, Ihren persönlichen Osteopathietermin wahrzunehmen, sagen
Sie uns bitte unbedingt mindestens 48 Stunden vorher Bescheid, da
wir Ihnen andernfalls leider das Ausfallhonorar berechnen müßten. |
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Hinzu kommt, dass –ganz im Sinne einer guten
Teamarbeit in unserer Praxis- unsere freundlichen und hierfür besonders
geschulten MitarbeiterInnen natürlich in der Lage und auch
autorisiert sind, selbstständig bestimmte Arbeiten für Sie durchzuführen,
z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie, die nicht das persönliche
Eingreifen des Arztes erforderlich machen.
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IGEL
Private Inanspruchnahme individueller Gesundheits-
leistungen |
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Was "IGEL" sind und was bei der Inanspruchnahme
privatärztlicher Leistungen zu beachten ist...
Die sogenannten
>>Individuellen GEsundheitsLeistungen<<
sind:
 | IGEL sind sinnvolle Leistungen (Untersuchungen und andere
Maßnahmen), die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten
nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder auf Grund des
Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind, aber die wegen der aktuellen
Änderungen in unserem Gesund- heitssystem (Sparmaßnahmen) außerhalb des
Leistungs- kataloges der Krankenversicherungen bei gesetzlich ver- sicherten
Patientinnen und Patienten liegen.
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 | Zu den ärztlichen Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen
werden können, zählen z.B. vorbeugende Impfungen für Auslandsreisen,
Reiseberatung, Einstellungs- und Sporttauglichkeits-Untersuchungen und im Regelfall auch
Außenseiter-Behandlungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, z. B.
gewünschte Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder
Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt.
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 | Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der
Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar im Prinzip
vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf
Wunsch der Patientin oder des Patienten als privat-ärztliche
Leistung erbracht werden (können).
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 | Die oder der Krankenversicherte kann von Ihrem Arzt vor
Behandlungsbeginn verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden
und schließt hierüber einen Behandlungsvertrag.
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 | Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen,
so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie
schließen mit der Ärztin / dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden
Leistungen. |
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