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Praxis-Informationen (Ablauf und Organisation)

Dr.med. Dr.rer.nat. Siegfried Silz, Fürstenfeldbruck

 

Münchner Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck

Tel.:  08141 / 409 90

Fax: 08141 / 409 930
email an die Praxis

Lageplan

4 gekennzeichnete Parkplätze
im Hof vorhanden,
(Einfahrt links des Gebäudes !)
weitere Parkmöglichkeiten
in der Nähe
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Sprechzeiten
nach telefonischer Vereinbarung

Mo. -  Fr.      8:00 - 12:00 Uhr
Mo. u. Do.  16:00 - 18:00 Uhr

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Notfälle

Bei Notfällen können Sie uns jederzeit anrufen.

Falls wir nicht erreichbar sein sollten, haben wir eine Vertretung sichergestellt. Namen und Telefonnummer erfahren Sie gegebenenfalls über unseren Anrufbeantworter
 

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Chipkarte
Versicherungs-karte

Bitte bringen Sie:

bulletmöglichst beim jedem Praxisbesuch
bulletmindestens aber zu Beginn eines jeden neuen Quartal
bulletalso jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober

die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse (so genannte „Chipkarte“) mit zu uns in die Praxis.
 

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Rezepte
... für Sie

Wenn Sie ein Rezept für sich benötigen, können Sie dies in unserer Praxis gerne direkt abholen, allerdings bitten wir Sie hierbei um Ihr Verständnis für evtl. kurze Wartezeiten, die z.B. dann entstehen können, wenn ich gerade noch mit einer Untersuchung beschäftigt bin oder bei einem Hausbesuch aufgehalten wurde.
 

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Hausbesuche

Falls Sie bettlägerig sind oder ihr Haus aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können, besuche ich Sie natürlich gerne zu Hause.
 

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Termine,
Wartezeiten
& Teamarbeit

 

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Termine ersparen Ihnen im Allgemeinen unnütze Wartezeiten und uns organisatorische Probleme.

Deshalb geben wir Ihnen für die meisten Untersuchungen und Behandlungen gerne einen Termin, und bemühen uns selbstverständlich auch, diese einzuhalten.

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Trotzdem kann es -zum Beispiel bedingt durch Notfälle- zu Wartezeiten kommen. Dies kann auch einmal dazu führen, dass Patienten vor Ihnen aufgerufen werden, obwohl diese nach Ihnen in die Praxis gekommen sind. Haben Sie hierfür bitte Verständnis !

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Wir bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen und gegebenenfalls abzusagen.
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Hinweis:
Bitte halten Sie insbesondere Ihre Termine für Osteopathie-Behandlungen wegen der entsprechenden Vorplanung und des zeitlichen Aufwandes unbedingt ein. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihren persönlichen Osteopathietermin wahrzunehmen, sagen Sie uns bitte unbedingt mindestens 48 Stunden vorher Bescheid, da wir Ihnen andernfalls leider das Ausfallhonorar berechnen müßten.

Hinzu kommt, dass –ganz im Sinne einer guten Teamarbeit in unserer Praxis- unsere freundlichen und hierfür besonders geschulten MitarbeiterInnen natürlich in der Lage und auch autorisiert sind, selbstständig bestimmte Arbeiten für Sie durchzuführen, z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie, die nicht das persönliche Eingreifen des Arztes erforderlich machen.
 

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IGEL

Private Inanspruchnahme individueller Gesundheits-
leistungen

Was "IGEL" sind und was bei der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen zu beachten ist...

Die sogenannten
>>Individuellen GEsundheitsLeistungen<<
sind:

bulletIGEL sind sinnvolle Leistungen (Untersuchungen und andere Maßnahmen), die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder auf Grund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind, aber die wegen der aktuellen Änderungen in unserem Gesund- heitssystem (Sparmaßnahmen) außerhalb des Leistungs- kataloges der Krankenversicherungen bei gesetzlich ver- sicherten Patientinnen und Patienten liegen.
 
bulletZu den ärztlichen Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden können, zählen z.B. vorbeugende Impfungen für Auslandsreisen, Reiseberatung, Einstellungs- und Sporttauglichkeits-Untersuchungen und im Regelfall auch Außenseiter-Behandlungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, z. B. gewünschte Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt.
 
bulletNeben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar im Prinzip vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patientin oder des Patienten als privat-ärztliche Leistung erbracht werden (können).
 
bulletDie oder der Krankenversicherte kann von Ihrem Arzt vor Behandlungsbeginn verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden und schließt hierüber einen Behandlungsvertrag.
 
bulletWünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie schließen mit der Ärztin / dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen.

 

© Dr.Dr. Siegfried Silz                    Stand: FFB, den 01.12.2011